Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Evovance
- Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Verträge von Evovance (nachfolgend „wir“ oder „uns“ genannt) an den Kunden (nachfolgend „Kunde“). Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB). Für Verbraucher gelten zusätzlich die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte, die durch diese AGB nicht eingeschränkt werden. 1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Stillschweigende Anerkennungen oder mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.
- Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde über unsere Website oder in anderer Form eine Bestellung aufgibt und wir diese ausdrücklich durch Versandbestätigung oder Lieferung der Ware annehmen. Eine automatisch generierte Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertrags dar. 2.2. Sollte es aufgrund technischer Fehler oder Irrtümer zu fehlerhaften Preisangaben oder unrichtigen Bestellbestätigungen kommen, stellt dies kein verbindliches Angebot dar. Evovance kann den Vertrag in diesen Fällen anpassen oder zurücktreten. Evovance behält sich das Recht vor, Bestellungen zu stornieren, wenn der Kunde falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat oder begründete Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen. Eine Stornierung aus diesen Gründen entbindet den Kunden nicht von bereits entstandenen Zahlungspflichten. 2.3. Spezialanfertigungen oder Produkte, die gemäß den individuellen Bedürfnissen des Kunden angepasst werden, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
- Produkte
3.1. Unsere Produkte werden unter Verwendung hochwertiger Materialien (ASA-CF, PA6-CF, PA12-CF) und 3D-Drucktechnologie gefertigt. Sie sind für die Anforderungen von Geländefahrzeugen optimiert, jedoch individuell auf den Käufer abgestimmt. 3.2. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt vor jeder Nutzung auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu überprüfen. 3.3. Das Produkt wird als Ladung verkauft und muss vor jeder Nutzung im Fahrzeug ordnungsgemäß gesichert werden. Der Käufer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung verantwortlich.
- Haftung
4.1. Produkthaftung: Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Produkthaftung (ProdHaftG) für Fehler, die nachweislich bereits vor dem Verkauf bestanden und Personen- oder Sachschäden verursachen.
4.2. Haftungsausschluss:
- Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Technische Informationen und Empfehlungen zur Produktverwendung sind unverbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Prüfung der Eignung des Produkts für seinen individuellen Einsatzzweck.
- Technische Informationen und Empfehlungen zur Produktverwendung sind unverbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Prüfung der Eignung des Produkts für seinen individuellen Einsatzzweck.
- Die Verwendung von nicht empfohlenem Zubehör oder Drittanbieter-Komponenten kann die Funktionalität beeinträchtigen. Eine Haftung für hieraus resultierende Schäden wird ausgeschlossen, es sei denn, Evovance hat den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bleibt unberührt.
- Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen werden (§ 276 BGB). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
- Keine Haftung für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Modifikationen durch den Käufer.
- Keine Haftung für die Verkehrstauglichkeit oder Zulässigkeit des Produkts im öffentlichen Straßenverkehr gemäß StVZO. Der Käufer ist dafür verantwortlich, sich über eine mögliche Zulassung oder notwendige Prüfungen zu informieren. Evovance stellt auf Anfrage technische Produktinformationen zur Verfügung, sofern vorhanden. Evovance übernimmt keinerlei Gewähr für eine erfolgreiche Einzelabnahme oder etwaige Änderungen gesetzlicher Vorschriften bezüglich der Zulassungsfähigkeit der Produkte.
- Keine Haftung für Folgeschäden oder indirekte Verluste. Jegliche Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechung wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt (§ 309 Nr. 7 BGB).
4.3. Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr: Der Käufer ist selbst verantwortlich, sicherzustellen, dass das Produkt im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften genutzt wird. Falls eine Einzelabnahme durch den TÜV erforderlich ist, muss der Käufer diese selbst veranlassen.
4.4. Spezialanfertigungen: Diese sind ausschließlich für den individuellen Einsatz des Käufers vorgesehen und nicht für allgemeine Straßenzulassungen geprüft.
- Widerruf und Rücksendung
5.1. Der Käufer kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Vor der Bestellung individueller Anfertigungen ist der Kunde verpflichtet, sich über die Produktspezifikationen zu informieren. Eine Rückgabe ist ausgeschlossen, sofern keine gesetzlichen Mängelansprüche bestehen. 5.2. Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung. 5.3. Die Ware muss in unbenutztem, unbeschädigtem Zustand und in der Originalverpackung retourniert werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Rücksendung ordnungsgemäß verpackt erfolgt, um Transportschäden zu vermeiden. Eine Rückgabe von gebrauchten, beschädigten oder individualisierten Produkten ist ausgeschlossen. 5.4. Der Käufer haftet für Wertverlust durch unsachgemäße Handhabung.
- Gewährleistung
6.1. Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
6.2. Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
6.3. Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
6.4. Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben. 6.2. Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich von Evovance gewährt wird und richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen. 6.3. Spezialanfertigungen sind von der Garantie ausgeschlossen. Konstruktionsmerkmale, die den vorgesehenen Einsatzzweck nicht überschreiten, stellen keinen Mangel dar. Die Haftung für Designfehler ist ausgeschlossen, sofern das Produkt für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Eine weitergehende Gewährleistung für spezifische Einsatzzwecke oder Materialeigenschaften wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler, die nachweislich bereits bei der Übergabe bestanden. Konstruktionsmerkmale, die den vorgesehenen Einsatzzweck nicht überschreiten, stellen keinen Mangel dar. Die Haftung für Designfehler ist ausgeschlossen, sofern das Produkt für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Eine weitergehende Gewährleistung für spezifische Einsatzzwecke oder Materialeigenschaften wird ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt unberührt, es sei denn, der Kunde hat das Produkt unsachgemäß verwendet oder verändert.
- Sicherheitshinweise
7.1. Die detaillierten Sicherheitshinweise sind in einem separaten Dokument zusammengefasst und müssen vor Nutzung des Produkts gelesen werden. Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt regelmäßig auf Schäden, Materialermüdung und sicheren Halt zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, ist das Produkt unverzüglich aus dem Verkehr zu nehmen. Eine Weiterverwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Natürliche Materialermüdung durch Alterung oder Umwelteinflüsse stellt keinen Mangel dar. Diese enthalten unter anderem Hinweise zur Montage, Nutzung, Wartung und Haftungsausschlüsse. Der Kunde ist verpflichtet, die Sicherheitshinweise vor Verwendung des Produkts zu lesen und die Anweisungen zu befolgen. Evovance übernimmt keine Haftung für Schäden durch Missachtung der Hinweise.
- Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 8.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. 8.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. 8.4. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich der Sitz von Evovance als Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für grenzüberschreitende Streitigkeiten. Dies gilt auch für grenzüberschreitende Streitigkeiten.